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Sonderbeförderung

Am Ende jedes Schuljahrs muss rechtzeitig vor den Sommerferien von der Schulleitung die Zahl der Kinder festgestellt werden, die eine Sonderbeförderung nötig haben. Die Einzelfälle werden in einem Schreiben an die Stadt aufgelistet und geschildert. Anschließend muss die Entscheidung aus dem Landratsamt abgewartet werden. Auch der Fachdienst Gesundheit möchte jeweils eine Stellungnahme der Schule haben.

Wenn geklärt ist, wer alles von wo aus in welcher Weise befördert werden kann, erhält die Stadt die erforderlichen Daten der zukünftigen Taxikinder sowie die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts dieser Kinder, um die Verträge mit den Taxiunternehmen abzuschließen.

Wenn alles organisiert ist, werden alle Eltern der sonderbeförderten Schüler von den Regelungen im Einzelnen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahrs benachrichtigt.

Während des Schuljahrs informieren die Eltern das Taxiunernehmen über alle Abweichungen vom vorgegebenen Plan, z.B. bei Erkrankung des Kindes.

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