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Schüleraufnahme

An der Albert-Schweitzer-Schule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, bei denen ein erhöhter sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen vorliegt.

Damit SchülerInnen das SBBZ Lernen besuchen dürfen, muss eine umfangreiche Diagnostik durchlaufen und vom Staatlichen Schulamt Künzelsau der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen festgestellt worden sein.

 

Wie läuft dies ab?

Die Eltern stellen einen Antrag zur "Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" über die Regelschule beim Schulamt. Antragstermin ist jährlich Mitte Dezember.

Das Schulamt beauftragt ein SBBZ mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens.

Eine Lehrkraft des SBBZ erstellt dieses Gutachten und bespricht die Inhalte mit den Eltern. Die Eltern formulieren ihren Beschulungswunsch für ihr Kind.

Das Schulamt klärt auf Grundlage dieses Gutachtens, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und klärt in welcher Form und in welcher Schule. Darüber werden die Eltern nach Feststellung informiert.

 

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf.

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