Elternbeirat
Der Elternbeirat der Albert-Schweitzer-Schule setzt sich aus den in den Klassenpflegschaftssitzungen gewählten ElternsprecherInnen und deren StellvertreterInnen zusammen. Sobald zu Beginn eines Schuljahres alle Klassenpflegschaftssitzungen durchgeführt und die ElternvertreterInnen gewählt worden sind, findet eine Gesamtelternbeiratssitzungs statt, in der die oder der Elternbeiratsvorsitzende gewählt wird.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der SchülerInnen einer Schule. Er gibt den Eltern Gelegenheit zur Information und Aussprache, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken (§57 Schulgesetz Baden-Württemberg).
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